20. Februar 2024

Einbau von Kontrollgeräten ab 01.07.26

Digitaler Tachometer

Schon seit 1994 müssen Autobusse und Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit EU-Kontrollgeräten ausgestattet sein, wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt.

Diese Regelung wird nun ab dem 01.07.2026 aktualisiert.

Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die ein Höchstgewicht von über 2,5 t haben, mit einem digitalen Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder Kabotagebeförderungen eingesetzt werden.

Es gibt einige Ausnahmen von der Regel, die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments festgehalten sind.

Sind Sie von den neuen Regelungen betroffen? Dann unterstützen wir Sie gerne mit der Auswahl und dem Einbau der passenden digitalen Tachographen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

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