Laut einer neuen EU Verordnung müssen Bestandsfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen mit neuen digitalen Tachographen der 2. Generation ausgestattet werden.
Bis zum 31.12.2024 betrifft das alle Fahrzeuge, die noch mit analogen Geräten und mit alten digitalen Tachographen (einschließlich VDO Version 3.0a und Stoneridge Version 7.6) ausgestattet sind.
Bis zum 18.08.2025 müssen dann alle Fahrzeuge aufgerüstet werden, die einen digitalen Tachographen einschließlich der Versionen VDO 4.0e und Stoneridge SE 5000-8 haben.
Sind Sie von den neuen Regelungen betroffen? Dann unterstützen wir Sie gerne mit der Auswahl und Austausch der passenden digitalen Tachographen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
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