De-Minimis Förderung 2023 beantragen

Euro Scheine von der de-minimis-förderung liegen in einem Haufen

Auf dieser Seite erfahren Sie den Ablauf der De-Meinimis Förderung, wie Sie die Förderung erhalten, wo Sie die Anträge stellen können und worauf Sie bei der Antragsstellung achten müssen.

Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist, Sie sich die Zeit sparen wollen, die die Antragsstellung braucht und kompetente Unterstützung möchten, ist unser De-Minimis Antragsservice das Richtige für Sie.

Was muss getan werden, um die De-Minimis Beihilfe zu erhalten?

1. Den De-Minimis Erstantrag ausfüllen und einsenden

Um die De-Minimis Beihilfe zu erhalten, muss der vollständig ausgefüllte Erstantrag, die Fahrzeugnachweise sowie das unterschriebene Kontrollformular elektronisch im eService-Portal des BAG eingereicht werden.

Sie müssen dabei die Antragsfristen unbedingt beachten, die Sie auf dieser Seite finden.

Wichtig ist auch, dass Sie keine Änderungen und keinen neuen Erstantrag mehr abgeben können, wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben. Bis zum positiven Bescheid haben Sie noch die Möglichkeit, den Erstantrag teilweise oder komplett zurückzunehmen.

2. Prüfung des De Minimis Erstantrag durch das BAG

Nachdem Sie Ihren Erstantrag abgegeben haben, wird der Antrag durch das BAG geprüft.

3. Versand des De Minimis Zuwendungsbescheid

Wenn die Prüfung positiv ausgefallen ist, erhalten Sie den positiven Förderungs-Bescheid, der auch “De Minimis Zuwendungsbescheid” genannt wird. In diesem Bescheid können Sie lesen, welchen Betrag Ihre Firma als Förderung erhalten kann.

4. Durchführen der förderfähigen Maßnahmen

Jetzt können Sie die förderfähigen De Minimis Maßnahmen durchführen, bevor Sie die letzten Schritte erledigen.

5. De Minimis Verwendungsnachweis beim BAG einreichen

Denn nach der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie noch den De-Minimis Verwendungsnachweis beim Bundesamt für Güterverkehr einreichen. 

In dem De Minimis Verwendungsnachweis müssen Sie angeben: 

– Welche Maßnahmen Sie durchgeführt haben
– Wie viel die Maßnahmen gekostet haben
– Den Zeitraum, in dem die Maßnahmen durchgeführt worden sind
– Die Bezahlung

6. Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Bundesamt für Güterverkehr

Auch der Verwendungsnachweis wird dann nochmal von dem BAG geprüft.

7. Auszahlung der De Minimis Beihilfe an Sie

Wenn der BAG keine Mängel im Verwendungsnachweis finden konnte, wird die Auszahlung der Beihilfe an Sie veranlasst.

Wo wird die De-Minimis Förderung beantragt?

Im eService-Portal des BAG (Bundesamt für Güterverkehr), es ist nicht möglich, die Formulare persönlich, per Fax oder per Post einzureichen.

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Alle Informationen und Unterlagen müssen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden, da sie vom BAG präzise geprüft werden.

Falsche, unvollständige Informationen können leicht dazu führen, dass Ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird und Sie keine Förderung für das aktuelle Jahr erhalten, wodurch Sie bis zu 33.000,- Euro Fördergelder verpassen.

Damit Ihnen das nicht passiert, möchten wir Ihnen unseren 100% risikolosen De-Minimis Antragsservice anbieten.

Dadurch können Sie leicht Ihre Chancen maximieren, die Fördermittel zu erhalten, ohne selbst etwas dafür zu tun, damit Sie Ihre Zeit für wichtigere Dinge als Bürokratie nutzen können.

Erfahren Sie hier mehr über unseren 100% risikolosen De-Minimis Antragsservice.

 

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