Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Förderung 2024 beantragen

Euro Scheine von der de-minimis-förderung liegen in einem Haufen

Auf dieser Seite erfahren Sie den Ablauf der Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Förderung, wie Sie die Förderung erhalten, wo Sie die Anträge stellen können und worauf Sie bei der Antragsstellung achten müssen.

Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist, Sie sich die Zeit sparen wollen, die die Antragsstellung braucht und kompetente Unterstützung möchten, ist unser Antragsservice das Richtige für Sie.

Was muss getan werden, um die Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Beihilfe zu erhalten?

1. Den Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Erstantrag ausfüllen und einsenden

Um die Umweltschutz und Sicherheit Beihilfe zu erhalten, muss der vollständig ausgefüllte Erstantrag, die Fahrzeugnachweise sowie das unterschriebene Kontrollformular elektronisch im eService-Portal des BALM (vormals BAG) eingereicht werden.

Sie müssen dabei die Antragsfristen unbedingt beachten, die Sie auf dieser Seite finden.

Wichtig ist auch, dass Sie keine Änderungen und keinen neuen Erstantrag mehr abgeben können, wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben. Bis zum positiven Bescheid haben Sie noch die Möglichkeit, den Erstantrag teilweise oder komplett zurückzunehmen.

2. Prüfung des Erstantrag für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit durch das BALM

Nachdem Sie Ihren Erstantrag abgegeben haben, wird der Antrag durch das BALM geprüft.

3. Versand des Umweltschutz und Sicherheit (vormals De Minimis) Zuwendungsbescheid

Wenn die Prüfung positiv ausgefallen ist, erhalten Sie den positiven Förderungs-Bescheid, der auch “Umweltschutz und Sicherheit Zuwendungsbescheid” genannt wird. In diesem Bescheid können Sie lesen, welchen Betrag Ihre Firma als Förderung erhalten kann.

4. Durchführen der förderfähigen Maßnahmen

Jetzt können Sie die förderfähigen Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De Minimis) Maßnahmen durchführen, bevor Sie die letzten Schritte erledigen.

5. Verwendungsnachweis beim BALM einreichen

Denn nach der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie noch den Verwendungsnachweis beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (ehem. Bundesamt für Güterverkehr) einreichen. 

In dem Umweltschutz und Sicherheit Verwendungsnachweis müssen Sie angeben: 

– Welche Maßnahmen Sie durchgeführt haben
– Wie viel die Maßnahmen gekostet haben
– Den Zeitraum, in dem die Maßnahmen durchgeführt worden sind
– Die Bezahlung

6. Prüfung des Verwendungsnachweises durch das für Logistik und Mobilität

Auch der Verwendungsnachweis wird dann nochmal von dem BALM geprüft.

7. Auszahlung der Umweltschutz und Sicherheit (vormals De Minimis) Förderung an Sie

Wenn der BALM keine Mängel im Verwendungsnachweis finden konnte, wird die Auszahlung der Beihilfe an Sie veranlasst.

Wo wird die Umweltschutz und Sicherheit (vormals De Minimis) Förderung beantragt?

Im eService-Portal des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität), es ist nicht möglich, die Formulare persönlich, per Fax oder per Post einzureichen.

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Alle Informationen und Unterlagen müssen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden, da sie vom BALM präzise geprüft werden.

Falsche, unvollständige Informationen können leicht dazu führen, dass Ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird und Sie keine Förderung für das aktuelle Jahr erhalten, wodurch Sie bis zu 33.000,- Euro Fördergelder verpassen.

Damit Ihnen das nicht passiert, möchten wir Ihnen unseren 100% risikolosen Umweltschutz und Sicherheit (vormals De Minimis) Antragsservice anbieten.

Dadurch können Sie leicht Ihre Chancen maximieren, die Fördermittel zu erhalten, ohne selbst etwas dafür zu tun, damit Sie Ihre Zeit für wichtigere Dinge als Bürokratie nutzen können.

Erfahren Sie hier mehr über unseren 100% risikolosen Umweltschutz und Sicherheit (vormals De Minimis) Antragsservice.

 

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