Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick darüber, was im Rahmen der Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Beihilfe vom BALM gefördert wird und wofür Sie Beihilfe erhalten können.
Viele detaillierte Beispiele für Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Förderungen finden Sie hier.
Alle Maßnahmen, die durch Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften vorgeschrieben und durchzuführen sind, werden nicht von der Umweltschutz und Sicherheit Beihilfe gefördert.
Förderfähig sind grundsätzlich nur Maßnahmen, die über die fest vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus durchgeführt werden sollen.
Grundsätzlich verfolgen alle diese Maßnahmen der Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Förderung eines von diesen Hauptzielen:
– Erhöhung der Sicherheit von Fahrzeugen, Ladungen, Beschäftigten oder dem Verkehr
– Erhöhung der Effizienz der LKWs, der Arbeitsabläufe und der Firma als ganzes
– Erhöhung der Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Personal
– Schutz der Umwelt
Daher stehen ausgesprochen viele mögliche Maßnahmen zur Verfügung, die Sie durchführen lassen können.
Die Maßnahmen können dann in 3 übergreifende Kategorien eingeteilt werden.
Der größte Teil der Maßnahmen und Ausstattungen, die im Rahmen der Umweltschutz und Sicherheit Beihilfe gefördert werden, sind in diesem Bereich zu finden.
Alle Maßnahmen, die Sie direkt im oder am Fahrzeug durchführen lassen oder die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, fallen in diese Kategorie.
Das könnten insbesondere Maßnahmen sein, die mit den folgenden Dingen zu tun haben:
– Fahrerassistenzsysteme
– Hard- und Software für Kommunikationslösungen
– Ergonomische Ausstattung für Fahrer
– Sicherheitseinrichtungen
– Ladungssicherung
– Kühltrennwänden
– Verbesserung der Aerodynamik
– Partikelfilterungssysteme
– Kraftstoffverbrauch
– Reifen
– Diebstahlschutz
Detaillierte Beispiele für Dinge in diesen Kategorien finden Sie auf unserer Seite zu Beispielen für Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Förderung.
In diese Kategorie fallen alle Maßnahmen, die an das Fahr- und Ladepersonal sowie für Disponenten gedacht sind.
Das sind zum Beispiel zusätzliche Sicherheitsausstattungen sowie Berufsbekleidungen, aber auch Corona Maßnahmen, wie Selbsttests, Schutzmasken und Ähnliches.
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz umfassen nicht nur die Anschaffung und Kosten im Zusammenhang mit Telematiksystemen, sondern auch:
– Beratung der Unternehmensführung zu Fragen rund um Umweltschutz und Sicherheit sowie zur Digitalisierung
– Software zur Auswertung, Verwaltung und Archivierung von digitalen Tachografen Daten
– EDV-gestützte Anbindungen und Informationssysteme für eine bessere Transportlogistik
– Zahlreiche Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen
Viele konkrete Beispiele für diese und für die personenbezogenen Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite.
Informationen dazu, wie Sie die De-Minimis Förderung beantragen können, finden Sie auf dieser Seite.
Alternativ übernehmen wir diesen langwierigen Prozess für Sie gerne, damit Sie Ihre Zeit nicht mit Bürokratie verschwenden müssen und gleichzeitig Ihre Chancen maximieren, die Förderung zu erhalten.
Unser Service ist 100% risikolos und bis zur positiven Bewilligung komplett kostenlos für Sie. Sollten Sie unerwarteterweise keine Bewilligung erhalten, bleibt er kostenfrei.
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