Bisher war der Einbau eines digitalen Tachographen nur für Fahrzeuge ab einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verpflichtend. Diese Vorgabe wird nun im Rahmen der neuen EU Tachographenpflicht geändert. Ab 1. Juli 2026 müssen Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem Tachographen ausgestattet sein. Grund für diese Entscheidung sind die zahlreichen Verkehrsunfälle, in die ausländische Transporter verwickelt sind.
Ursprünglich sollte die neue Tachographenpflicht für alle Fahrzeuge zwischen einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 2,4 bis 3,5 Tonnen gelten, die sich regelmäßig mehr als 50 Kilometer vom Unternehmensstandort entfernen. Nach dem Einspruch der Handwerksbetriebe gilt nun die Tachographenpflicht für leichte Fahrzeuge ausschließlich im grenzüberschreitenden Transport.
Für Handwerker und mittelständische Unternehmen, deren Fahrzeuge ausschließlich im Inland fahren, ändert sich nur wenig. Bei grenzüberschreitenden Transporten und sofern das Fahren die Haupttätigkeit des Fahrers ist, gilt jedoch die Tachographenpflicht bei allen Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen.
Eine Ausnahme Werkverkehr bildet der Werkverkehr, sofern der Fahrer diese Tätigkeit nicht vorwiegend ausführt. In diesem Fall sind Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen von der neuen Regelung ausgenommen. Für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen gilt die Handwerker-Ausnahme mit einem Bewegungsradius von 100 Kilometern.
Abhängig von der Ausrüstung des Fahrzeugs und der Gewichtsklasse tritt die neue Tachographenpflicht 2023 in Kraft. Mit 1. Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht, die unter die Regelung fallen, mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein.
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